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LSG Bayern, 16.05.2001 - L 18 SB 89/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens RF; Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 14.03.2000 - S 16 SB 610/99
- LSG Bayern, 16.05.2001 - L 18 SB 89/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 23.02.1987 - 9a RVs 72/85
Öffentliche Veranstaltung
Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2001 - L 18 SB 89/00
Nach der Rechtsprechung des BSG ist eine enge Auslegung von Gebührenbefreiungsvorschriften geboten (vgl BSG SozR 3870 § 3 Nr. 24, 25).Von der Teilnahme im angeführten Sinne ausgeschlossen ist jedoch der Behinderte, dem das Aufsuchen fast aller öffentlichen Veranstaltungen mit Rücksicht auf die Störung anderer Teilnehmer nicht zugemutet werden kann (BSG SozR 3870 § 3 Nr. 24).
- BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 2/96
Nachteilsausgleich RF bei Harninkontinenz, Mitwirkungspflicht bei Eingliederung
Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2001 - L 18 SB 89/00
Der Behinderte wird dadurch auch nicht zum Objekt des Staates gemacht oder einer Behandlung ausgesetzt, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 17). - BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81
Revisionsrichterliche Prüfung - Revisibilität von Landesrecht
Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2001 - L 18 SB 89/00
Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn er praktisch an das Haus gebunden ist und allenfalls an einer nicht nennenswerten Zahl von Veranstaltungen teilnehmen kann (vgl BSG SozR 3870 § 3 Nr. 15, Nr. 24 und SozR 3-3870 § 48 Nr. 2). - BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 3/95
Revisionszulässigkeit - Bezugnahme auf die Begründung der …
Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2001 - L 18 SB 89/00
Allenfalls das Bekanntwerden oder die Auffälligkeit eines solchen Hilfsmittels könnte seine Benutzung bei öfffentlichen Veranstaltungen im Hinblick auf oftmals anzutreffende Intoleranz als subjektiv unzumutbar erscheinen lassen (so Urteil des BSG vom 09.08.1995 9 RVs 3/95).